... abends noch ein vollkommener Ablass
Heiliges Jahr in der Erzdiözese WienWann, wenn nicht im laufenden Heiligen Jahr, gibt es die gute Gelegenheit, sich wieder einmal mit dem nicht so einfachen Thema „Ablass“ zu befassen? Der ideale Termin war für mich der 13. März. Denn an diesem Tag vor genau zwölf Jahren, 2013, ist Franziskus als Papst angetreten und hat mit seinem Programm der Barmherzigkeit seitdem die Kirche geprägt. Ist nicht die Beichte gleichsam das Sakrament der Barmherzigkeit?
Der vollkommene Ablass
Aber wozu heutzutage überhaupt noch einen vollkommenen Ablass empfangen? „Der Ablass lässt uns nämlich entdecken, wie grenzenlos Gottes Barmherzigkeit ist. Es ist kein Zufall, dass einst die Begriffe ,Barmherzigkeit‘ und ,Ablass‘ austauschbar waren, eben weil dieser die Fülle der Vergebung Gottes ausdrücken soll, die keine Grenzen kennt“, schreibt Papst Franziskus in seiner Verkündigungsbulle zum Heiligen Jahr – „Spes non confundit“. Ich habe mich informiert und weiß nunmehr, welche Schritte notwendig sind, um einen vollkommenen Ablass zu empfangen: Das ist zum einen der Besuch einer Heiligen Stätte, die Teilnahme an Übungen der Frömmigkeit oder ein spezielles Werk der Barmherzigkeit, und zum anderen die entschlossene Abkehr von jeder Sünde. Klingt einfach, ist es aber nicht. Im Klartext: Es ist wichtig, den festen Vorsatz zu haben, ganz nach dem Willen Gottes zu leben, und sich von jeder Sünde, auch den kleinen, innerlich zu lösen.
Der Papst zum Ablass
Also beichten zu gehen – aber der Ablass? Papst Franziskus erklärt den Ablass in der Verkündigungsbulle so: „Wie wir jedoch aus eigener Erfahrung wissen, ,hinterlässt die Sünde Spuren‘, sie hat Folgen: nicht nur äußere, im Sinne von Folgen des begangenen Bösen, sondern auch innere, insofern als ,jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich zieht, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium‘ (,Reinigungsort‘). Daher bleiben in unserem schwachen, vom Bösen verführten Menschsein ,Folgen der Sünde‘. Diese werden durch den Ablass beseitigt, und zwar immer durch die Gnade Christi, der, wie der heilige Paul VI. schrieb, ,unser Ablass‘ ist.“ Nach Papst Paul VI. ist also Jesus Christus „unser Ablass“. Doch welche Bedingungen sind für einen vollkommenen Ablass erforderlich? Eine sakramentale Einzelbeichte, ein Kommunionempfang und das Gebet für die Anliegen des Papstes, beispielsweise ein Glaubensbekenntnis, ein Vaterunser und ein Gegrüßet seist du, Maria. Jeder, jede kann einen vollkommenen Ablass für sich selbst oder als Fürbitte für die Seelen Verstorbener erlangen.
Der Beichtstuhl: „keine Folterkammer“
Als ich an diesem Abend des 13. März gegen 18:00 Uhr die Pfarrkirche von Sankt Rochus und Sebastian betrete, habe ich „Lampenfieber“. Gleich zwei Priester haben eine Stunde lang Beichtdienst. Obwohl ich keine Scheu vor der regelmäßigen Beichte habe, ist der Empfang des Bußsakraments dennoch jedes Mal ein bisschen aufregend: Wie wird der Beichtvater agieren? Wird er nachfragen? Hört er auch wirklich zu? Handelt auch er wie der barmherzige Vater im Gleichnis des Lukasevangeliums? Ich denke dann immer gern an Papst Franziskus, der immer wieder gesagt hat, dass der Beichtstuhl „keine Folterkammer“ sein darf, sondern „ein Ort der Barmherzigkeit des Herrn“.
Der Ablass als "Weg, Gott kennenzulernen"
„Es gibt in der Tat keinen besseren Weg, Gott kennenzulernen, als sich von ihm versöhnen zu lassen und seine Vergebung zu erfahren“, schreibt Papst Franziskus in der Verkündigungsbulle: „Verzichten wir also nicht auf die Beichte, sondern entdecken wir wieder neu die Schönheit des Sakraments der Heilung und der Freude, die Schönheit der Vergebung der Sünden.“ Auffallend viele Menschen gehen an diesem Abend hier zur Beichte. Und der Beichtvater war wirklich wie der barmherzige Vater im Evangelium. Die Beichte war heilsam und eine gute Vorbereitung auf die Eucharistiefeier um 18:30 Uhr. Und den vollkommenen Ablass verstand ich dann als Fürbitte für die Seele meines vor einem Jahr verstorbenen Vaters.