Helnwein: Ostertuch verboten im Stephansdom
Domkapitel sagt neinEs hätte eine die Auferstehung thematisierende Kunst-Installation für die Osterzeit im Wiener Stephansdom werden sollen: Das fotorealistische Bild eines Knaben mit den Wundmalen Christi, der zum Himmel schaut, gestaltet von dem bekannten und aufgrund seiner provokanten Werke umstrittenen Künstlers Gottfried Helnwein.
Kurz vor der Karwoche entschied das Domkapitel, dass das rund 14 Meter hohe und so den Altarraum völlig dominierende Bildnis nicht aufgehängt werden soll. Das „Ostertuch“ eines Kindes mit den Wundmalen Christi sei zwar in sich ein "beeindruckendes und ernstzunehmendes Kunstwerk", hieß es in einer von der Kathpress kommunizierten Erklärung des Domkapitels, im Blick auf Ostern und die Art der Darstellung könnte es aber "Menschen verstören" und polarisieren, weswegen die geplante Fortsetzung des Helnwein-Zyklus nicht stattfindet.
Kein Helnwein: Bedürfnis nach Raum für Besinnung
Das für die Osterzeit geplante Tuch rege zum Nachdenken über die Gewalt an den Schwächsten an und passe theologisch zum Topos von Christus, der, selber unschuldig, die Schuld der Menschen auf sich genommen habe. In der unvermittelten Drastik der fotorealistischen Darstellung eines blutenden Kindes als 14 Meter hohes, dominantes Element des Altarraumes riskiere dieses Motiv aber, "Menschen zu verstören oder in ihren Gefühlen zu verletzen", gab das Domkapitel zu bedenken. Ein Kirchenraum müsse aber auf den Vorrang von Seelsorge und Gebet Bedacht nehmen und dem Bedürfnis vieler Menschen nach einem geschützten Raum für Feier und Besinnung Rechnung tragen. Gerade zu Ostern solle der Dom kein "Ort der Polarisierung" sein.
Kardinal Christoph Schönborn zu Helnwein
Ursprünglich war ein Triptychon, ein dreiteiliges Kunstwerk Gottfried Helweins, für die österliche Bußzeit, Ostern sowie Pfingsten (und darüber hinaus) geplant gewesen. Helnweins Fastentuch-Installation mit dem auf dem Kopf stehenden Christus-Abbild des Turiner Grabtuchs sowie zwei Totenköpfen – es war ab Aschermittwoch im Dom zu sehen – wurde von vielen Gläubigen nicht gut aufgenommen. Vor allem der auf dem Kopf stehende Christus erregte die Gemüter und wurde als inakzeptabel empfunden. Die Kombination mit der immer wieder kursierenden Nachrede, Gottfried Helnwein sei Mitglied der Scientology-Kirche dürfte die kritische Sichtweise auf das Werk gesteigert haben. Das derzeit den Hochaltar des Stephansdoms verhüllende Fastentuch soll daher nach dem Beschluss des Domkapitels wie vorgesehen bis zum Karsamstag hängen bleiben und dann, wie in der liturgischen Tradition üblich, abgenommen und nicht durch ein weiteres Tuch ersetzt werden.
Kardinal Christoph Schönborn sagte gegenüber dem SONNTAG: „Ich glaube die Entscheidung ist gut argumentiert. Ich kann ihr zustimmen und nachfühlen, warum das Domkapitel zu dieser gut überlegten, nicht einfachen Entscheidung gekommen ist.“
Dompfarrer Anton Faber wollte dem SONNTAG keine Stellungnahme zum Beschluss des Domkapitels geben.
Wer das „Ostertuch“ Gottfried Helnweins sehen möchte, findet es auf dem Titelblatt des aktuellen Pfarrblattes der Dompfarre St. Stephan auf der Titelseite. Dieses liegt im Stephansdom auf bzw. kann es auch online abgerufen werden.