„Sportler-Privileg“ für Leihomas

Familien unterstützen
Ausgabe Nr. 47
  • Soziales
Autor:
Mit Herz und Seele: Leihomas sind für ihre Leihenkerl da.
Mit Herz und Seele: Leihomas sind für ihre Leihenkerl da. ©mixetto/Stock-Fotografie-ID:2051030144

Damit potenzielle Leihomas keine Angst vor Nachzahlungen haben müssen, fordert die Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreich, Barbara Fruhwürth, eine steuerliche Würdigung der Leistungen dieser engagierten Frauen.

Leihoma zu sein ist mehr als „nur“ Kinderbetreuung. Leihomas finden oft Anschluss an eine Familie, bauen eine langjährige Beziehung zu dem Kind oder den Kindern auf und unterstützen eine Familie im Alltag. Dieser generationenübergreifende Austausch bietet Abwechslung im täglichen Leben und hält geistig sowie körperlich fit. In Wien wurde der Dienst der Leihomas 1973 von der Vorsitzenden des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese, Traudl Langfeldner, ins Leben gerufen. Ein sogenanntes „Sportler-Privileg“ auch für Leihomas wäre ein großer finanzieller Anreiz für noch mehr Frauen, diese familienergänzende Kinderbetreuung zu wählen, ist Barbara Fruhwürth, Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreich, im SONNTAG-
Gespräch überzeugt.

Werbung

"Sportler-Privileg" für Leihomas

Was ist unter dem sogenannten „Sportler-Privileg“ zu verstehen?

Barbara Fruhwürth: Alle, die nebenberuflich bei einem gemeinnützigen Sportverein aktiv sind, können pro Einsatztag bis zu 120 Euro pro Tag, höchstens 720 Euro pro Monat, steuerfrei als pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen beziehen. Dieses sogenannte „Sportler-Privileg“ fordern wir auch für Personen, die familien­ergänzende Kinderbetreuung anbieten – wie etwa unsere Leihomas, die Familien im Alltag unterstützen.
 

„Viele Leihgroßeltern fürchten sich vor dem hohen bürokratischen Aufwand.“

Barbara Fruhwürth

Warum plädieren Sie für solch ein „Sportler-Privileg“ für familienergänzende Kinderbetreuung? 

Zum einen aus der praktischen Sicht: Viele Leihgroßeltern fürchten sich vor hohen Einkommensteuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen oder hohem bürokratischen Aufwand. Mit einer entsprechenden Regelung und Klarstellung gibt es eine klare Obergrenze, an die man sich risikolos halten kann. Der zweite Grund ist ideeller Natur: Das Sportler-Privileg zeigt, dass dem Staat der Sport ein Anliegen ist und er die Leistungen der Sportlerinnen und Sportler anerkennen und fördern will. Diese Grundhaltung wünschen wir uns auch für Familien und ihre Arbeit, es sind Leistungsträger, die unterstützt werden sollen.
 

Das Engagement der Leihomas

Würde dieses „Privileg“ den „Leihomas“ das Engagement erleichtern? Warum? 

Unsere Leihomas sind mit Herz und Seele für ihre Leihenkerl da, gleichzeitig ist es für manche auch eine Aufbesserung der schmalen Pension. Eine nicht erwartete Steuer- bzw. Sozialversicherungsnachzahlung kann schnell als existenzgefährdend erlebt werden. Mit einer Ausdehnung des Sportler-Privilegs können sich die Betreuerinnen ganz auf ihre wichtige Arbeit konzentrieren. In Aufnahmegesprächen sehen wir immer wieder eine große Verunsicherung, was steuerliche Fragen betrifft. Wir wollen vermeiden, dass die Angst vor Nachzahlungen potenzielle Leihomas abschreckt.
 

„Viele Familien auf der Warteliste suchen dringend eine Leihoma.“

Barbara Fruhwürth

Wie viele „Leihomas“ gibt es österreichweit? 

1.530 Leihomas sind aktuell österreichweit im Einsatz. Dabei besteht weiterhin eine hohe Nachfrage. Viele Familien auf der Warteliste suchen dringend eine Leihoma. Interessierte Seniorinnen finden hier alle Informationen und die Ansprechpartner in den jeweiligen Diözesen: familie.at/omadienst und familie.at/wien 

Zur Person

Mag. Barbara Fruhwürth war lange Jahre Vorsitzende des Katholischen Familienverbandes der Erzdiözese Wien und ist zurzeit Vizepräsidentin des Katholischen Familienverbandes Österreich (KFÖ).
 

Autor:
  • Stefan Kronthaler
Werbung

Neueste Beiträge

Advertorial
Stift Geras

Als Gründungsjahr von Stift Geras wird heute 1153 angenommen. Die ersten Prämonstratenser kamen aus der mährischen Abtei Želiv/Seelau hierher in ein Gebiet, das bereits von christlichen Slawen besiedelt war.

| Sonntag
Erster Adventsonntag, Lesejahr C – 1. Dezember 2024

Wort zur ersten Lesung von Stefanie Hinterleitner

Advertorial
Kapuzinergruft
Kapuzinergruft

Die Kapuzinergruft wurde 1618 von Anna, der Gemahlin von Matthias, dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, gestiftet. In ihrem Testament verfügte sie, dass sie in einer Kapelle in der Kapuzinerkirche in Wien beigesetzt werden wollte. Die musste aber erst gebaut werden und so wurde den Kapuzinern in dem Testament die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um ein Kloster samt Kirche in Wien zu bauen.