Die Wahl der guten Hirten
Wir alle wünschen dem regierenden Wiener Erzbischof ein noch langes Leben und gedeihliches Wirken. Doch die Weichen werden bald neu gestellt – mit unbekannten Folgen. Der Metropolit der Hauptstadt wird als Gesicht und Stimme des katholischen Österreich wahrgenommen. Was er spricht, anregt, zulässt oder versagt, beeinflusst erheblich das Schaffen vieler Amtsträger und Angestellter, das Miteinander von Gesellschaft und Religionen im Land. Ein Entscheid solcher Tragweite verdient es, nach klaren Regeln und Kriterien gefällt zu werden. Das Bischofsamt zählt zu den wirksamsten Stiftungen der christlichen Bewegung und hat ihre Verankerung maßgeblich befördert. Ich beurteile nicht die Qualität der Bestellten, sondern der Bestell-Prozesse. Allein zwischen 1913 und 1938 kamen sechs (!) verschiedene Verfahren zur Anwendung.
Im Sinne der Kirchenfreiheit kam der Transfer der Prozesse von Österreichs Hochbürokratie zur Kurie gerade rechtzeitig. Doch die neue Freiheit verschlimmbesserte das Verfahren. Preis dafür war Intransparenz: Bis 1918 hatten sich die Instanzen ausgetauscht, seither gelangten Nachrichten fast exklusiv via Nuntius durch eine Einbahn gen Rom, was ihn unangebracht dominant werden ließ. Hauptcrux des Modus war die selektive Erst-Auswahl von Anwärtern, die man an der Kurie zwar sachlich bewertete, vorwiegend freilich nach Rom- und Linientreue. Politiker intervenierten nun durch Antichambrieren bei Nuntius und Kurialen. Der Modus bevorzugte Männer, die nach Rom-Zeiten die ‚kuriale Klaviatur‘ oder das ‚Billard‘ über staatliche und kirchliche Bande beherrschten, und er bot weite Einfallstore für persönlichen Ehrgeiz.
Es ist ein unschuldiges Vergnügen der Zunft, verstorbenen Akteuren in die Karten zu schauen; besser gelohnt wäre die Arbeit aber, würden daraus Konsequenzen gezogen. Wozu rät der Kirchenhistoriker nach einhundert Jahren gemischter Erfahrung? Vor allem ist ein Grundübel kirchlicher Leitungskultur auszuräumen: die Scheu vor Strukturfragen und Verfahrensregeln. Was hindert ein Komitee aus Bischöfen und Domkapiteln, einen soliden Modus zu entwerfen, gleichsam ein Best-of der genannten Verfahren – den Rom aus freien Stücken und bis auf Widerruf jederzeit zugestehen kann. Kirchlicher Soziallehre wie moderner Betriebsführung widerspricht, dass „Oben“ tut, was „Unten“ besser kann. Es empfiehlt sich, die ortsfremden Nuntien zu entlasten und die Erst-Auswahl von Kandidaten wie in den 1.700 Jahren zuvor wieder Einheimischen zuzutrauen. Politiker sollten weder durch Vorder- noch Hintertüren mitmischen können. Wir haben mit den Domkapiteln in jedem Bistum kirchliche Senate aus verdienten und kundigen Kirchenmännern. Sie könnten in Abstimmung mit dem Metropoliten oder Vorsitzenden der Bischofskonferenz eine Liste von beispielsweise sieben Kandidaten erstellen, aus der Rom auswählt: maximal drei aus dem Bistum und je zwei aus anderen bzw. Orden, um provinzielle Enge zu meiden. Die Kapitel würden sich gewiss ins Zeug legen, hier wie am Tiber Akzeptable zu listen, da jeder ihr Oberhirte werden könnte.
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