„Der Mann soll sauber sein“
Bütten-Rede zum FaschingssonntagDer hochwürdigste Herr Erzbischof hat jüngst einen Leitfaden für „priesterliche Umgangsformen“ genehmigt, der schon jetzt große Aufmerksamkeit im erzdiözesanen Klerus hervorruft. Zu Diskussionen könnte die Vorschrift führen, dass der lange schwarze Talar (Soutane) als „Amtskleid“ vorgeschrieben wird. Lediglich im privaten Verkehr sei die kürzere Soutanelle erlaubt. Aber: „Zu Hause kann sich‘s der Priester bequem machen, einen alten Talar als Schlafrock tragen.“ Selbst beim Wanderurlaub „im Gebirge“ soll der Priester keine Zivilkleidung tragen dürfen, so der neue erzbischöfliche Leitfaden: „Oder was macht das für einen Eindruck, wenn die Gläubigen in der Frühe den fremden hochwürdigen Herrn sehr andächtig haben zelebrieren sehen, und eine halbe Stunde später zieht er fröhlich zum Dorf hinaus, in der Ledernen, womöglich noch in Damengesellschaft!“ Zweifellos eine berechtigte Anmerkung.
Auch die Körperpflege entgeht nicht der erzbischöflichen Aufmerksamkeit: „Der Mann soll sauber sein“, so heißt es im Leitfaden, aber: „Er braucht durchaus nicht alle Exzesse moderner Körperkultur und Kosmetik mitzumachen.“ Immerhin! Die tägliche Rasur stelle jedoch keinen solchen „Exzess“ dar. „Es ist mit dem Rasieren, wie mit dem Beichten: je seltener man es tut, desto schwerer ist jedesmal der Entschluß.“ Überhaupt möge der Priester recht reinlich sein: „Wäsche wechseln soll man häufig“, wird empfohlen. Zweimal in der Woche sei nicht zu häufig. Das erscheint vernünftig. Zur Not kann man ja mit ein wenig Eau de Cologne kaschieren. „Vergessen wir nicht, daß wir infolge vom Zölibat Junggesellen sind“, mahnt dieser hilfreiche Leitfaden für die „priesterlichen Umgangsformen“. „Und wenn wir alt werden, werden wir alte Junggesellen“, schließt der Autor in bestechender Logik. Dann aber zögen „ins Priesterleben leicht alle die Unarten ein, die so ein alter Junggeselle an sich hat: Vernachlässigung, Unsauberkeit, Schlampigkeit und niemand ist da, der uns diese Unarten austreibt.“
Jedenfalls an dieser Stelle ist jener Leitfaden, den der Erzbischof mit seiner Imprimatur am 7. Juli 1949 genehmigt hat, bis heute gültig. Im Übrigen bleibt das Büchlein des bayerischen Jesuiten Ludwig von Hertling, der sein Leben 1980 in Wien beschloss, weiterhin eine heitere Lektüre.
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