Beichte trotz Kirchenaustritt - Geht das?

Weihbischof Stephan Turnovszky
Ausgabe Nr. 46
  • Brückenbauer
Autor:
Kann man beichten gehen, auch wenn man aus der Kirche ausgetreten ist? ©Peter H.
Zwischen Glaube und Kirchenaustritt: Turnovszkys Umgang mit sakramentalen Dilemmata. ©Erzdiözese Wien / Stephan Schönlaub

Tauchen Sie ein in Weihbischof Stephan Turnovszkys Antwort auf eine komplexe Frage zur Beichte und Kirchenmitgliedschaft. Zwischen Kirchenaustritt und dem Wunsch nach sakramentaler Gemeinschaft.

Frage an den Brückenbauer:
„Kann ich bei Ihnen beichten? Zwei Priester konnten mir nicht die Lossprechung geben, weil ich aus der Kirche ausgetreten bin (aus ernsten Gründen). Durch die Taufe bin ich doch ‚in‘ der Kirche – auch wenn im Taufbuch ein ‚Vermerk‘ steht. Ich feiere regelmäßig die Sonntagsmesse.“
Wie würde ich reagieren, wenn mir jemand sagt, er sei aus der Kirche ausgetreten und würde gerne beichten?

Ich würde mit der Person der Frage nachgehen, was sie eigentlich will, denn sie sendet eine Doppelbotschaft. Der Kirchenaustritt besagt: „Ich möchte mich von der röm.-kath. Kirche distanzieren, die Gemeinschaft mit ihr aufkündigen, auch wenn ich getauft bin.“ Die regelmäßige Mitfeier der Sonntagsmesse und die Bitte um die Beichte besagen: „Ich suche die Gemeinschaft der Kirche und ihre Angebote.“

Die beiden Botschaften widersprechen einander. Als Seelsorger würde ich mich bemühen, der Person Fragen zu stellen, die sie näher an das heranführen, was sie im Tiefsten sucht und ihr dann helfen, dass sie eine stimmige (d. h. nicht widersprüchliche) Lebensweise findet.

Meine Fragen wären z. B.: „Wozu sind Sie aus der Kirche ausgetreten? Was wollten Sie damit erreichen/verbessern?“ Je nach Antwort kann man dann weiter suchen, ob es Lösungen gibt. Das könnte eine Wiederaufnahme in die Kirche nach vorausgehenden Klärungen oder Lösungen der Probleme, die zum Austritt geführt haben, sein. Es könnte je nach Gesprächsverlauf aber auch zu dem Ergebnis führen, den Austritt als Ausdruck der Distanz ernst zu nehmen und eine Zeit lang – wie zur Probe – ein Leben ohne die kirchliche Gemeinschaft zu führen. Zum gesunden Menschsein gehört Entscheidungsfähigkeit mit allen Konsequenzen.

Die Taufe kann nicht zurückgenommen werden, das stimmt. Dennoch bleibt der getaufte Mensch frei, sich gegenüber seiner Taufe zustimmend oder ablehnend zu verhalten. Aus diesem Grund erneuern die Gläubigen in jeder Osternachtfeier inmitten der kirchlichen Gemeinschaft ihr Taufversprechen und drücken damit aus: Ja, ich stehe (nach wie vor) zu meiner Taufe. Ich sehe nicht, wie jemand aus der Kirche Ausgetretener das tun könnte, weil – zumindest auf den ersten Blick – das Ja zur Kirche und damit zur Gemeinschaft der Gläubigen fehlt.

Ich fasse zusammen: Sakramente werden von Christus durch Seine Kirche gespendet. Wer die Gemeinschaft der Kirche ablehnt, kann daher nicht zum Sakrament zugelassen werden, denn die Kirche ist Voraussetzung für Sakramente.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Unter Todesgefahr darf selbstverständliche jeder Getaufte beichten und vom Priester die Lossprechung bekommen und jeder Ungetaufte, der es wünscht, getauft werden

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Autor:
  • Stephan Turnovszky
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